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FÜHRERSCHEIN WEG? MPU?

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Hans-Jürgen Wojtczak - Wroclawska 57 - 67-100 Nowa Sol - Polen
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Anerkennung des Eu Führerscheins:

Immer häufiger reisen deutsche Führerscheinanwärter ins europäische Ausland.
Auslöser für diesen Trend ist ein EuGH Urteil dieses Jahres vom 29. April.
Der EuGH hat entschieden,daß jeder EU Führerschein in jedem EU Land gültig ist und anerkannt werden muß.Egal,ob der Besitzer des EU Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat,eine positive MPU nachzuweisen. Der Frankenthaler RA Säftel hat dieses Urteil in Luxemburg erstritten.

Bedingungen EU Führerschein:

Der Führerscheinanwärter muß mindestens 185 Tage seinen Lebensmittelpunkt und eine Meldeadresse im Ausstellungsland haben. Eine nach dem Führerscheinentzug verhängte Sperrfrist muß unbedingt eingehalten werden,bevor ein neuer Führerschein im EU Ausland gemacht werden darf.

Allerdings dürfen diese Bedingungen nicht von den deutschen Behörden überprüft werden, sondern nur vom jeweiligen Ausstellerland, so das Urteil des EuGH.
Auch darf die ausländische Fahrerlaubnis bei jeweiligen Kontrollen nicht eingezogen werden!


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